Unsere Hausordnung

Damit die Zusammenarbeit im MHDS reibungslos ablaufen kann, gibt es einige grundlegende Regeln, die in der Hausordnung zusammengefasst werden. Mit der Nutzung des MHDS erklärt sich jede*r mit dieser einverstanden. Die hier abgebildete Version wurde am 23.03.2021 beschlossen.

§ 1 Zielsetzung der Hausordnung und Gültigkeit
  1. Das Münchner Haus der Schüler*innen ist ein offener Ort für alle engagierten jungen Menschen aus München, die sich schwerpunktmäßig im Kontext Schule engagieren. 
  2. Ziel dieser Hausordnung ist es, die Nutzung des MHDS für alle Beteiligten möglichst unkompliziert und erfolgreich zu gestalten. 
  3. Diese Hausordnung regelt sowohl die Nutzung der Räumlichkeiten als auch der dazugehörigen Außenflächen.
§ 2 Hausrecht
  1. Inhaber des Hausrechts ist der Münchner Haus der Schüler*innen e.V. 
  2. Vertreten wird dieses durch dessen Vorstandsmitglieder, die das Hausrecht ausüben. 
  3. Die Ausübung des Hausrechts kann delegiert werden. 
  4. Das Hausrecht berechtigt dazu, alle – unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um diese Hausordnung durchzusetzen.
§ 3 Verhaltensregeln
  1. Wir gehen rücksichtsvoll und respektvoll mit Personen um. Jede Person achtet auf ein angenehmes Arbeitsklima für alle. 
  2. Jede Person verpflichtet sich dazu, das MHDS zu einem weltoffenen Ort zu machen, an dem alle Menschen willkommen sind und respektiert werden.
§ 4 Umgang mit den Räumlichkeiten
  1. Wir gehen rücksichtsvoll und respektvoll mit den Räumlichkeiten um.
  2. Die letzte in den Räumlichkeiten anwesende Person macht einen kurzen Rundgang und überprüft die Checkliste zum Verlassen des Gebäudes. 
  1. Jede Person ist dafür verantwortlich, ihren Arbeitsplatz so zu hinterlassen, wie sie ihn vorgefunden hat. Dabei schadet es auch nicht, mal ein Teil von anderen mit wegzuräumen.
  2. Jede Person ist gleichermaßen für die Küche verantwortlich. Dazu gehört es, auf die allgemeine Sauberkeit und Ordnung zu achten, indem jede Person ihre eigenen Sachen wegräumt und sauber macht, darauf achtet, dass genug sauberes Geschirr für alle da ist, der Wasserhahn ganz zugedreht ist, kein Essen im Kühlschrank schlecht wird, etc. 
  3. Das Übernachten im MHDS ist untersagt.
  4. Die Nutzung des Innenhofs ist nach 22 Uhr untersagt.
§ 5 Umgang mit Material
  1. Wir gehen rücksichtsvoll und respektvoll mit Materialien um. Dazu gehört: 
  2. Jede Person achtet auf einen wertschätzenden und möglichst sparsamen Umgang mit Ressourcen. Dies bezieht sich auf endliche Ressourcen wie Papier oder Stifte,  wie auch auf Ressourcen wie die Räumlichkeiten. 
  3. Jede Person ist dafür verantwortlich den Müll, wie durch das MHDS vorgesehen, zu trennen. 
  4. Sollte etwas beschädigt werden, ist jede Person dazu angehalten, dies beim MHDS-Team bzw. seiner*ihrer Ansprechperson zu melden.
§ 6 Community
  1. Einmal im Monat findet ein Community Board Treffen des MHDS statt. 

    1. Alle Member sind dafür verantwortlich, mit einem*einer Vertreter*in am Community Board Treffen teilzunehmen. 

    2. Alle dauerhaften Member sind dafür verantwortlich, mit drei Vertreter*innen am Community Board Treffen teilzunehmen.

    3. Die Member sind dafür verantwortlich, dem Vorstand die Personen zu nennen, die die Einladung zum Community Board erhalten sollen.

    4. Am Community Board Treffen sollen alle Member teilnehmen, Stimmberechtigung hat nur eine Person pro Member, bei dauerhaften Membern drei Personen.

  2. Alle Member und Personen verpflichten sich zur Einhaltung der Hausordnung und damit, die Hosts und das MHDS Team in ihren Aufgaben zu unterstützen. 

§ 7 Bildrechte
  1. Mit der Nutzung des MHDS erklären sich alle Nutzer*innen damit einverstanden, dass Foto-, Film-, Video- und Tonaufnahmen von Ihnen gemacht werden.
  2. Diese Foto-, Film-, Video- oder Tonaufnahmen dürfen im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Münchner Haus der Schüler*innen e.V. und von übergeordneten Verbänden ohne zeitliche Einschränkung verwendet werden, insofern die darauf Abgebildeten nicht in ein negatives Licht gesetzt werden. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit findet in gedruckten Medien, Film, Funk und Fernsehen, Internet, Instagram und verwandten Diensten statt. Eingeschlossen sind Weitergabe und Veröffentlichung solcher Aufnahmen für nicht-kommerzielle Werbezwecke des MHDS und zum Zwecke von Mittelverwendungsnachweisen. 
  3. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Aufnahmen an Dritte erfolgt im Rahmen von Berichterstattung, Kooperationen/Partnerschaften oder Druckprozessen sowie zur journalistischen Berichterstattung zum Münchner Haus der Schüler*innen.
§ 8 Jugendrechte
  1. Selbstverständlich gilt das Jugendschutzgesetz besonders in Bezug auf Rauchen und den Konsum von Alkohol.
  2. Das Mitbringen von Alkohol ist untersagt. 
  3. Harter Alkohol ist generell untersagt.
§ 9 Demokratiefeindliche Inhalte und Loyalitätsklausel
  1. Alle Personen verpflichten sich mit Betreten des MHDS, keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen, LGBTIQ*-feindlichen oder sonstigen menschen- und demokratiefeindlichen Inhalte darzustellen und/oder zu verbreiten. Insbesondere dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht werden, noch dürfen Symbole verwendet oder verbreitet werden, die für Organisationen stehen oder diese repräsentieren, welche oben genanntes Gedankengut verbreiten.
  2. Um dies sicherzustellen, behält sich der MHDS e.V. vor, Personen, die rechtsextremen Parteien, Organisationen oder der rechtsextremen Szene angehören oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische, homophobe, sexistische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum MHDS zu verwehren oder sie von diesem zu verweisen. 
  3. Bestimmte Symbole, Grußworte, Parolen, Schriftzüge, Kennzeichen, etc. (Eine Liste, auf der alle verbotenen Symbole etc. aufgeführt sind, findet sich im Anhang dieser Hausordnung) sind im MHDS untersagt.
  4. Der Eigentümer des Gebäudes, in dem das Münchner Haus der Schüler*innen untergebracht ist, ist die kirchliche Bischof-Arbeo-Stiftung. Die Nutzung darf daher nicht zu Zwecken verwendet werden, die gegen die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre sowie die übrigen Normen der katholischen Kirche verstoßen.